Pflegeberatung für optimale Versorgung

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, tauchen plötzlich viele Fragen auf.

Als Ihr Pflegeberater bin ich hier, um die Pflege bestmöglich zu planen und zu organisieren.

Um bereits im Voraus auftretende Fragen klären zu können, finden Sie folgend grundlegende Informationen über die Pflegeberatung. Melden Sie sich bei weiteren Fragen bei mir, ich werde Ihnen gerne weiterhelfen. 

Fragen und Antworten zur Pflegeberatung

Die Pflegeberatung kann abwechselnd in der häuslichen Umgebung oder per Videokonferenz erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Videoberatung nur dann möglich ist, wenn der erbringende Pflegedienst die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Die erste Beratung muss in jedem Fall durch einen Hausbesuch erfolgen.
Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Pflege zu Hause den höchsten Standards entspricht und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bestmöglich erfüllt werden.
Ich persönlich berate Sie wenn möglich bevorzugt vor Ort um mir einen Fachlich korrekten und Umfangreichen Visuellen Eindruck der aktuellen Situation bei ihnen zu verschaffen, und um ein persönliches Bild zu bekommen für alle beteiligten.

Bitte halten Sie folgende Dokumente für das Erstgespräch bereit:

  • Dokumentationen zu bereits eingereichten Anträgen auf Leistungen sowie Informationen zur gesundheitlichen und pflegerischen Betreuung oder Pflegeaufzeichnungen, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, sofern bereits verfügbar
  • bestehende Vollmachten und Verfügungen,
    wie beispielsweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung des Antragstellers oder der pflegebedürftigen Person
  • potenzielle Verträge oder Vertragsentwürfe zur Versorgung
  • Ihre Identifikation (Personalausweis) sowie Ihre Krankenversichertenkarte

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes leben und Pflegegeld von ihrer Pflegekasse beziehen, haben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, regelmäßige Beratungsbesuche von qualifizierten Pflegefachkräften in Anspruch zu nehmen.
Diese Besuche sollen sicherstellen, dass die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist und eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 ( freiwillig und keine Kostenübernahme durch die Kassen )

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 müssen sich einmal halbjährlich,
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich beraten lassen.

Pflegegrad Zeitraum 1 Zeitraum 2
Pflegegrad 2 & 3 01.01.–30.06. 01.07.–31.12.
Pflegegrad 4 & 5 01.01.–31.03. und 01.04.–30.06. 01.07.–30.09. und 01.10.–31.12.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten.
Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Sie können einen Termin mit mir telefonisch vereinbaren oder indem Sie das Anfrageformular direkt auf meiner Kontaktseite nutzen.
Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Als qualifizierte Pflegefachkraft werde ich Sie dann an dem Ort besuchen, an dem die Pflege stattfindet, in der Regel bei Ihnen zu Hause.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es mir, als Pflegeexperte einen umfassenden Einblick in Ihre aktuelle Pflegesituation zu gewinnen und Sie individuell und bedarfsgerecht zu beraten.
In meiner Funktion als Pflegefachkraft werde ich Sie über verfügbare Unterstützungsangebote und Pflegedienstleistungen informieren,
die Ihren Alltag erleichtern können. Darüber hinaus stehe ich Ihnen als Vertrauensperson zur Verfügung, um offene Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege zu besprechen und Lösungen zu erarbeiten.
Es gehört ebenfalls zu meinen Aufgaben, die Notwendigkeit einer möglichen Hochstufung in einen höheren Pflegegrad zu überprüfen und gegebenenfalls die Beantragung eines entsprechenden Grades zu empfehlen.
Die Beratungsgespräche werden von mir dokumentiert, und ich halte fest, welche Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation ergriffen werden können.
Abschließend erstelle ich einen schriftlichen Nachweis des Beratungsbesuchs, den ich an die Pflegekasse weitergebe.

Um Pflegegeld zu erhalten, ist es erforderlich, regelmäßig an einem Beratungstermin teilzunehmen. Falls Sie einen Termin versäumen,
informiert Ihre Pflegekasse Sie darüber und fordert Sie auf, den Beratungstermin bis zu einem bestimmten Datum nachzuholen.
Wenn die Beratung dennoch nicht durchgeführt wird, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Nach wiederholten Erinnerungen,
ohne einen Nachweis über die Teilnahme an einer Beratung, kann die Leistung sogar komplett eingestellt werden.
Um zu verhindern, dass Sie derartige Mitteilungen in Ihrem Briefkasten finden, werde ich nach unserem Beratungsgespräch einen neuen Termin innerhalb der gesetzlichen Fristen direkt nach dem Ersten Gespräch mit Ihnen vereinbaren.

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